Sie interessieren sich dafür, ein Fahrzeug aus Deutschland oder
Italien nach
Österreich zu importieren und möchten sich das mühsame Umrechnen der
Mehrwertsteuer sowie das Addieren der NOVA ersparen?
Hier der Rechner für Sie:
Geben Sie den Fahrzeugpreis vom Ausland, sowie die
Novaklasse ein, eventuell noch den Auslands- Mwst- Satz und schon haben Sie den Preis, der in Österreich zu bezahlen
wäre.
und warum ist es ein Unterschied ob gebrauchter oder neuer Wagen?
Beim Gebrauchtwagen wird nicht der österreichische Mwst- Satz
herangezogen, sondern der jenes Landes, von dem Sie das Auto holen, weiters wird
beim Gebrauchten auch keine Mwst auf die Nova berechnet.
Anders beim Neuen:
Hier wird der Mwst Unterschied genauso berechnet, wie auch die Nova mit Mwst
belastet wird.
Wir zahlen also Steuer auf die Steuer!
Ob auch angedacht wird die Mehrwertsteuer zu besteuern war bis vor kurzem noch
nicht zu erfahren.
Meine persönliche Meinung:
Ich betrachte es als Frechheit, dass wir in Zeiten der EU immer noch die Nova zu
bezahlen haben und so im Verhältnis zu Rest-EU massivst benachteiligt sind.
Rechenbeispiel:
Sie holen ein gebrauchtes Fahrzeug aus Deutschland-
Dort kostet es 20.000.-
In Deutschland beinhalten die Preise 16 Prozent Mwst
20.000.- brutto entsprechen dort 17241,38.- netto
Vom Nettobetrag berechnen wir nun das Ausmaß der Nova, deren Prozentsatz sie im
Autohandel erfragen können.
Wir nehmen 8 Prozent Nova an.
8% von 17241,38.- entsprechen 1379,31.-
Das Gebrauchtfahrzeug kostet Sie 20.000.- plus 1379,31.-, also 21379,31.-
Sie holen einen Neuwagen aus Deutschland-
Dort kostet er 20.000.-
In Deutschland beinhalten die Preise 16 Prozent Mwst
20.000.- brutto entsprechen dort 17241,38.- netto
Vom Nettobetrag berechnen wir nun das Ausmaß der Nova, deren Prozentsatz sie im
Autohandel erfragen können.
Wir nehmen 8 Prozent Nova an.
8% von 17241,38.- entsprechen 1379,31.-
Nun wird die Nova noch mit der österreichischen Mwst
belastet (20%), was alleine schon 275,862.- ausmacht.
Nova also nun: 1655,17.-
Als Mwst-Satz für das Fahrzeug darf nicht der deutsche
herangezogen werden, sondern es müssen die 20 Prozent von Österreich bezahlt
werden, was 3448,276.- ausmacht.
Das Neufahrzeug kostet Sie:
17241,38.- plus 1655,17.- plus 3448,28.- ergibt: 22344,83.-
NOVA-Höhe ist vom Durchschnittsverbrauch des
Fahrzeugs abhängig (max. 16%).
Als Nachweis dient Bestätigung des Fahrzeugherstellers. Auch der
ÖAMTC kann Ihnen die Höhe des NOVA-Prozentsatzes mitteilen.
Zuzüglich 20% Mehrwertsteuer von Summe der NOVA
Die NOVA ist eine einmalige Abgabe und wird abhängig vom
Verbrauch (Pkw, Kombi) oder vom Hubraum (Krafträder) als Prozentsatz
vom Nettopreis berechnet.
Die NOVA wird fällig wenn:
ein Pkw, Kombi (auch Wohnmobil) oder Kraftrad in Österreich erstmals
zum Verkehr zugelassen wird. Ausnahmen: Lieferung durch den Händler an einen weiteren
Fahrzeughändler oder eine Leasingfirma, Erwerb eines noch nicht
versteuerten Fahrzeuges (z.B. Pkw von Diplomaten, oder nach
Umtypisierung von Lkw auf Pkw), Vermietung eines in Österreich noch
nicht zugelassenen Fahrzeug in Österreich.
Die NOVA wird daher nicht fällig, wenn:
es sich um einen Lkw handelt, oder ein in Österreich bereits
zugelassenes Fahrzeug (sofern es nicht umtypisiert wurde), oder ein
Fahrzeug, das nicht zum Verkehr zugelassen werden soll (z.B.
Motocrossmaschine).
NOVA-Pflicht bei Kauf eines Neufahrzeuges in Österreich:
Der Käufer des Fahrzeuges bezahlt die NOVA beim Händler, dieser
führt sie dem Finanzamt ab.
Grundsätzlich sind alle Leistungen, die der Importeur bzw. der
Erzeuger erbringt, NOVA-pflichtig. Z.B: Sportlenkrad, Breitreifen,
Sonderausstattungen (wie ABS, Airbag, Klimaanlage, Schiebedach
etc.), Sondermodelle.
Keine NOVA-Pflicht entsteht, wenn die Leistungen erst nach Übernahme
des Fahrzeuges erbracht werden (Kriterien: individueller Auftrag,
Zusatzleistung und nicht Ersatz, entsprechendes Entgelt. Z.B.
Autoradio, Zusatzscheinwerfer, Alarmanlage).
NOVA-Pflicht bei Eigenimport:
In diesem Fall ist die NOVA bei Neufahrzeugen und
Gebrauchtfahrzeugen abzuführen.
Die NOVA ist von jener Person, auf die das Fahrzeug erstmalig in
Österreich zugelassen wird, selbst zu berechnen und seit 1.1.1998
vor der Zulassung mittels Formular "NOVA 2" und Zahlschein an das
zuständige Wohnsitzfinanzamt zu entrichten. Ohne Bestätigung des
Finanzamtes, dass keine steuerrechtlichen Bedenken gegen die
Zulassung bestehen, kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden.
Vorgangsweise in Schritten:
Typisierung bei zuständiger Stelle (MA 46 bzw. zuständige
Stelle der jeweiligen Landesregierungen)
Formular NOVA 2 (Zulassungsstellen)
Finanzamt (Zahlungsbestätigung)
Zulassungsstelle
Sonderfälle:
Die Berechnung der NOVA bei allen Sonderfällen entspricht exakt
jener des Eigenimports.
Vorführwagen: Vorführwagen gelten, solange sie als
solche zugelassen sind, als von der NOVA befreit. Sobald der
Händler einen Vorführwagen jedoch weiterverkauft, wird dieser
bei Zulassung NOVA-pflichtig.
Fahrschulfahrzeuge, Taxi-, Miet-, und Platzkraftwagen und
Fahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung bestimmt sind:
Für diese Fahrzeuge gilt gleiches wie bei Vorführwagen. Bei der
ersten Zulassung nach Weiterverkauf wird die NOVA fällig.
Diplomatenfahrzeuge: Fahrzeuge gelten, solange diese
auf den Namen eines Diplomaten zugelassen sind als nicht -
NOVA-pflichtig. Die NOVA-Pflicht tritt (beispielsweise bei einem
Verkauf) erst mit der folgenden Zulassung in Kraft.
Umbau von nicht NOVA-pflichtigen Fahrzeugen in solche
mit NOVA-Pflicht: Wird beispielsweise ein LKW (bis 3,5 Tonnen)
in einen PKW oder ein Wohnmobil umgebaut und zugelassen,
entsteht NOVA-Pflicht. Es handelt sich auch hier um eine
erstmalige Zulassung (als NOVA-pflichtiges Fahrzeug).
Übersiedlungsgut: Wird ein Fahrzeug, das im Ausland
angemeldet war, in Österreich zugelassen, so entfällt nur dann
die NOVA-Pflicht, wenn dieses Fahrzeug vor dem
Auslandsaufenthalt bereits in Österreich zugelassen war.
Ausnahme von der NOVA-Pflicht: Oldtimer
Folgende Kraftfahrzeuge gelten als Sammlerstücke von
geschichtlichem Wert und sind daher von der NOVA befreit:
Kraftfahrzeuge, die
30 Jahre oder älter sind und
einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ
entsprechen und
noch im Originalzustand sind (keine wesentliche Änderung
des Fahrgestells, des Steuer- oder Bremssystems, des Motors,
usw.).
Alle Kraftfahrzeuge, die vor dem Jahr 1950 hergestellt
wurden (auch in nicht
fahrbereitem Zustand). Ebenso jüngere Fahrzeuge, die bei
einem
geschichtlichen Ereignis benutzt wurden und
Rennwagen, mit denen bedeutende sportliche Erfolge errungen
wurden.